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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen inkl.

Speichertechnik,  und Ladestationen.

 

§1. Geltungsbereich

1. Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die betriebsfertige Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage / Solaranlage) nebst Zubehör nach Maßgabe des zwischen uns, der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG, und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

2. Global-Entwicklung GmbH & Co. KG erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kaufverträgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGBs. Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung und Montage vorbehaltslos ausführen.

3. Diese AGBs gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2. Montageleistungen

1. Bei der durch die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG angebotene betriebsfertige Montage der Anlage ist zwischen zwei Alternativen zu unterscheiden:

(1) Aufbau und Befestigung einer PV-Anlage auf einer dafür geeigneten Fläche -und-

(2) Einbau einer PV-Anlage auf / in eine Dachkonstruktion.

 

2. Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Vertragspartner der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG sichert zu, dass sein Gebäude die erforderlichen Maßnahmen erfüllt um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbaren Stoffen ist.

Die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG teilt dem Kunden das Flächengewicht der gesamten Anlage mit.

Grundsätzlich muss mit einem durchschnittlichen zusätzlichen Gewicht von ca. 17 kg pro qm durch die Montage einer Photovoltaikanlage gerechnet werden.

 

3. Die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG teilt dem Kunden alle ihr zugänglichen Informationen mit, die für die statische Geeignetheit der Berechnung erforderlich sind und sich die Informationen auf Leistungen und Lieferungen des Vertragsgegenstandes beziehen.

Genügen die bereitgestellten Informationen des Kunden oder seines Statiker um statische Berechnungen durchführen zu lassen muss der Kunde dies unter Benennung der zusätzlichen Information in Textform vor Montagetermin mitteilen.

Die Pflicht zur vollständigen Informationsbeschaffenheit obliegt dem Kunden. Kann die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG zusätzliche Informationen aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, trägt der Kunde das daraus resultierende Risiko der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung.

 

4. Die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG ist berechtigt, die zur Durchführung des Kaufvertrages notwendigen Leistungen, insbesondere die Dachmontage und die Elektroinstallation der Anlage, auch durch Dritte ausführen zu lassen.

§ 3. Liefer- und Montagebedingungen

Die Lieferzeit der jeweiligen Anlage können im Rahmen des jeweiligen Kaufvertrages vereinbart werden sind allerdings auch von der jeweiligen Markt- und Liefersituation abhängig.

Der Beginn der von der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sind im Vertrag von der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich eine solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung.

Das Gleiche gilt für Montageverzögerung die durch Witterung, Regen, Schnee oder Hitze entstehen kann. Sind Hersteller oder Lieferanten der bestellten Ware in Lieferverzug, so kann die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG gleichwertige oder höherwertige und verfügbare Ware nach Rücksprache mit dem Besteller liefern. Akzeptiert der Auftraggeber die Ersatzware nicht, muss er die Dauer der Lieferverzögerung akzeptieren. Ein Schadensersatz steht dem Auftraggeber in so einem Fall dann auch nicht zu.

Nach Auftragserteilung und fristgerechtem Zahlungseingang wie in den Zahlungsbedingungen vereinbart, wird umgehend das bestellte Material bei den jeweiligen Herstellern / Lieferanten angefordert.

Die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG ist abhängig von den jeweiligen Verfügbarkeiten der bestellten Ware und den jeweiligen genannten Lieferterminen der Produktpartner / Hersteller.

Die allgemeine Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 6-8 Wochen. Für Lieferverzögerungen ist die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG nicht verantwortlich. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, an den in der Bestellung angegebenen Ort.

Die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG benötigt in der Regel 3-6 Monate bis zur Inbetriebnahme der bestellten Photovoltaik- Anlage. Ein Verlust oder Schadensersatz durch die nicht Nutzung der bestellten Komponenten wird ausgeschlossen, das gleiche gilt für die eventuell geringere Vergütungen wie Direktvermarktung, Mieterstrom, EEG Vergütung sowie ein möglicher Stromspeicherverlust.

Bei der Anlieferung der bestellten Ware, ist von Seiten des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Zugangswege frei zugänglich sind und das eine gesicherte Lagermöglichkeit der Ware bis zur Montage vorhanden ist. Die Lagermöglichkeit ist vom Auftraggeber kostenlos zu Verfügung zu stellen.

Bei den Montagearbeiten ist vom Auftraggeber zu gewährleisten, dass ausreichend Platz für das Stellen eines Baugerüstes oder Baukran vorhanden ist. Die dafür benötigten Flächen sind vom

Auftraggeber unentgeltlich zu Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss der Auftraggeber einen Stromanschluss kostenlos bereitstellen, sowie den Zugang zu Verteilerkästen (Haustechnik) zugänglich zu machen, damit die Installation der Speicher- und Ladestation und Wechselrichter ohne Probleme vollzogen werden kann.

Die endgültige Auslegungsgröße (KWp- Leistung) der bestellten Photovoltaikanlage resultiert aus den Angaben und Plänen des Auftraggebers. Der Lieferumfang und deren Leistungsabgrenzung sind im Kaufvertrag vereinbart.

Für eine reibungslose Vollmontage sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Zu diesen gehören u.a. Bohrungen am und im Objekt, welche je nach Aufwand wieder fachgerecht verschlossen werden. Der

Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche unvermeidbaren Arbeiten, welche unbedingt zur Installation erforderlich sind, keinen vorzeitigen Kündigungsgrund für den erteilten Auftrag darstellt.

Ein weiterer Bestandteil dieses Vertrages ist, dass der Auftraggeber einer fachmännischen Verlegung der AC, DC Leitungen und/oder Datenleitungen, die zur Installation erforderlich sind, ausnahmslos zustimmt. Weiterhin wird von der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG darauf hingewiesen, dass die von der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG beauftragten Montage-Subunternehmen auf eine hohe Sorgfaltspflicht bei den Montagearbeiten verpflichtet werden. Für Personen und oder Sachschäden, sind die jeweiligen beauftragten Subunternehmen haftbar.

Sollten dennoch Schönheitsreparaturen, wie z.B. Malerarbeiten etc. anfallen, welche durch nicht vermeidbaren Montageaufwand verursacht wurde, übernimmt die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG keine Haftung.

Eine nicht fristgerechte Kündigung durch den Auftraggeber vor Lieferung und Montagebeginn nach Zustellung der Auftragsbestätigung durch die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, verpflichtet den Auftraggeber zu einer Abstandszahlung in Höhe von 10% des Nettoauftragsvolumens zzgl. der gesetzlichen MwSt.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG innerhalb von 8 Tagen durch Zusendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Vorher angegebene Angebote durch die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG

sind freibleibend. Werden Kaufverträge in den Geschäftsräumen der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG abgeschlossen oder mündlich beauftragt ist eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgeschlossen und der Auftrag wird im Sinne des Auftraggebers umgehend bearbeitet.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden folgende Zahlungsbedingungen vereinbart:

Zahlungsmodalitäten:

a.) 60% Anzahlung bei Bestellung des Gesamtrechnungsbetrags für das Ordern der verbindlich bestellten Ware und Vergabe der Montage der Bestellware.

Nach Zahlungseingang erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber zeitnah ein Montagetermin.

b.) 40% Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages bei Abnahme und Inbetriebnahme der bestellten Photovoltaikanlage mit deren Komponenten. Bei Zahlungsverzug ist die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG berechtigt weitere Lieferungen und Leistungen zu verweigern,

Insbesondere die Inbetriebnahme der Anlage.

Bei Vorkasse wird ein Skonto von max. 3% gewährt

Ansonsten wie in der Auftragsbestätigung des jeweiligen Auftrags mit dem Kunden vereinbart.

 

 

§ 6 Leistungsort / Gefahrtragung

Leistungsort ist bei Kaufverträgen ohne Montageleistung der Geschäftssitz der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG.

Bei Kaufverträgen mit Montageleistung vor Ort, an dem die Montage der jeweiligen Anlage erfolgt, wird die Ware auf Wunsch des Kunden ohne Montageleistung an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.

Soweit der Kaufvertrag eine Montagevereinbarung enthält, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden am Abladeort auf diesen über, sofern die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG die Ware selbst transportiert. Andernfalls erfolgt der Gefahrübergang auch in diesem Fall mit Übergabe an den Transporteur. Im Fall der Montagevereinbarung gilt zusätzlich: Soweit für den Gefahrübergang auf technischer Sicht die Montage Voraussetzung ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung zum Zeitpunkt der erstmaligen (auch probeweise), unmittelbar auf die Montage folgende Inbetriebnahme der Anlage auf den Käufer über.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind nur zulässig, wenn die eigenen Gegenansprüche des Bestellers bereits rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht.

Soweit der Käufer Unternehmer ist, sind das Recht zur Abrechnung und das Recht zur Zurückbehaltung ausgeschlossen.

§ 8 Haftung für Mängel

Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.

Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurden.

Ist der Kunde Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich gegenüber der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG angezeigt werden. Alle Mängel müssen schriftlich gegenüber der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG angezeigt werden. Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behält sich die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen.

Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren vorgenommen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Bezug auf Mängel der gelieferten Anlage beträgt 2 Jahre, in Bezug auf Mängel der Montageleistung 1 Jahr.

Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. In Bezug auf die gelieferte Anlage nebst Zubehör haftet die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG, ansonsten bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der

Nacherfüllung vor. Für etwaige Mängel an den Montagearbeiten leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung und Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt in Bezug auf die Montageleistungen und gegebenenfalls Schadensersatz im Rahmen der §9 genannten Haftungsbeschränkungen verlangen.

Macht der Kunde aus diesem Vertrag uns gegenüber Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln geltend, für die der Hersteller gegenüber dem Kunden ebenfalls die Gewährleistung oder die Garantie übernommen hat, tritt der Kunde diese Ansprüche gegen den Hersteller insoweit an uns ab.

§ 9 Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden

(§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte

Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Wir erbringen keine Untersuchungen oder Berechnungen zur Statik oder Tragfähigkeit des Baugrundes oder des Bauwerks, auf dem wir mit unseren Lieferungen und Leistungen aufsetzen.

§ 10 Herstellerangaben / Produktgarantie der Hersteller

Die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter, Leistungsoptimierer, Speicher und Wallboxen oder sonstigen Einzelkomponenten.

Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit

durch die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt -und Garantieaussagen der jeweiligen Hersteller.

 

§11 Leistungsabgrenzung

Die Montageleistung der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG endet mit der AC Stromleitung vor dem Zählerschrank und Zähler des Netzbetreibers.

Sollte ein neuer Zählerschrank als Auflage des Netzbetreibers erfolgen ist das vom Auftraggeber bauseits und zusätzlich zu beauftragen. Auch ein Überspannungsschutz der Zähleranlage und Erdung ist bauseits zu Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt zudem bauseits einen Zählerplatz zu Verfügung. Auch die Abregelung der möglichen Einspeisung 30/70 oder 50/50 oder über Rundsteuerempfänger bei Förderungen sind mit dem Netzbetreiber oder Förderer selbst zu vereinbaren, außer es wird im Angebot anderweitig vereinbart.

 

§ 12 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren nach §195 BGB. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt §199 BGB.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Anlage nebst Zubehör vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln.

Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten, die gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen.

Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er an uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.

Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

§ 14 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 15 Datenschutz

Soweit der Käufer die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht ausdrücklich zustimmt, werden diese Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des

Datenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt. Diese Datenschutzrichtlinien sind anhängend auf einem gesonderten Schriftstück festgehalten und sind Bestandteil dieses Vertragswerkes.

 

 

 

§ 16 Rechtswahl - Gerichtsstand- Salvatorische Klausel

Für diesen Vertrag gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

§ 17 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft

Handelt es sich bei dem Vertragsabschluss um ein so genanntes Haustürgeschäft so hat der Auftraggeber ein Widerrufrecht. So können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Auftragsbestätigung zugestellt worden ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Global-Entwicklung GmbH & Co. KG, Industriestr. 1, 19348 Perleberg 

oder per E-Mail an: 

§ 18 EEG-Vergütung Afa / Abschreibung & Förderungen

Eine Photovoltaikanlage kann man steuerlich abschreiben. Die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG macht keine Steuerberatung und verweisen den Auftraggeber ausdrücklich an einen Steuerberater.

Das gleiche gilt für Förderungen von Bund, Land und Kommunen, sowie KfW Förderprogrammen

für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen etc. Diese sind vom Auftraggeber selber zu beantragen.

 

Die Global-Entwicklung GmbH & Co. KG macht ausdrücklich keine Finanzierungs - und / oder Förderberatung.

Der Auftraggeber bekommt eine 20-jährige EEG-Vergütung. Um diese zu erhalten wird vom Netzbetreiber ein Zweirichtungszähler verbaut. Um den Strom an diesen verkaufen zu können, muss der Auftraggeber seine Anlage selbst beim Marktstammdatenregister registrieren / anmelden.

Ein Schadensersatz wegen Verzögerung der Inbetriebnahme und gesunkener EEG Vergütung wird hiermit ausgeschlossen. Unsere Leistung endet mit der unter §11 genannten Leistungsabgrenzung und der Antragstellung zum Zählerwechsel beim Netzbetreiber.

§ 19 Stromvermarktung / Mieterstrom / EEG Vergütung

Der Auftraggeber kann sein selbst produzierten Strom selbst vermarkten, oder eine staatliche garantierte Vergütung, falls vorhanden, beantragen. Um seinen Strompreis / Vergütung zu erhalten, muss der Auftraggeber eventuell einen Zweirichtungszähler, Mieterstromzähler oder eine Funkanlage bez. elektrotechnische Voraussetzung des Stromabnehmers selbst verbauen, beantragen und anmelden.

 

 

§ 20 Haftungsausschluss

Wird eine Förderung oder Steuervorteil nicht gewährt oder nicht ordnungsgemäß vom Auftraggeber beantragt oder registriert, wird eine Haftung der entgangenen, möglichen Förderung oder Steuervorteil gegenüber der Global-Entwicklung GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

Datenschutzvereinbarung

Die Firma Global-Entwicklung GmbH & Co. KG und alle weiteren mit der Firma Global-Entwicklung GmbH & Co. KG verbundenen Unternehmen i.S. des §15 AktG nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten von Global-Entwicklung GmbH & Co. KG und deren verbundenen Unternehmen i.S. des §15 AktG zu folgendem Zweck erhoben werden, verarbeitet und genutzt sowie an Lieferanten, insbesondere den Hersteller und deren Dienstleister mit Sitz in Deutschland, der Europäischen Union oder Drittstaaten weitergegeben bzw. übermittelt und dort

ebenfalls zu den folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt werden:

 

-Abwicklung von Bestellungen, einschließlich eventuell späterer Gewährleistungen, Garantien und   

 Rabattprogrammen

-Die Lieferung von Waren

-Übermittlung von kundenbezogenen Produktumsätzen an Hersteller oder dessen Beauftragte /

 Dienstleister

-Ausführung von Dienstleistungen

-Kontaktaufnahme telefonisch und elektronisch wie z.B. E-Mail und Fax

-Sowie die Abwicklung der Zahlungen

 

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung des BDSG erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.

Ich bin zudem darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt.

Ferner, dass ich mein Einverständnis verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Meine Widerrufserklärung werde ich richten an: 

Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten bei der Firma Global-Entwicklung GmbH & Co. KG und deren verbundenen Unternehmen i.S. des §15 AktG gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen.